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Achtung Waldbrandgefahr

Ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich im Land Brandenburg. In der Bundesstatistik nimmt Brandenburg einen Spitzenplatz ein. Die EU klassifiziert das Bundesland als Gebiet mit einem hohen Waldbrandrisiko und stellt es auf eine Stufe mit Spanien, Portugal und Griechenland. Ausgedehnte Kiefernwälder, niedrige Niederschlagsmengen und leichte Sandböden mit wenig Wasserspeichervermögen sind die Ursachen für die hohe Waldbrandgefahr. Die Waldbrandgefahr ist von vielen Faktoren, vor allem aber von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst berechnet mit Hilfe dieser Faktoren den Waldbrandgefahrenindex und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab. Die Waldbrandsaison beginnt am 1. März und endet am 30. September eines Jahres. In diesem Zeitraum gibt das Forstministerium täglich die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen im Internet bekannt. 90 Prozent aller Waldbrände sind auf menschliches Handeln zurückzuführen. Mit der Ausweisung einer Waldbrandgefahrenstufe soll die Öffentlichkeit für die aktuelle Gefahrensituation sensibilisiert werden. Aus den jeweils geltenden Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich für die Bürger keine zusätzlichen Einschränkungen oder Verbote. Es sollte jedoch alles unterlassen werden, was zu einem Brand führen könnte. Am 1. März 2014 wurden im Land Brandenburg die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Waldbrandwarnstufen 0 bis 4 von den bundeseinheitlichen Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 abgelöst.

 

Waldbrandüberwachung gestern und heute

 

Das Land Brandenburg hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, für alle Waldbesitzarten in gefährdeten Gebieten ein Waldbrandfrüherkennungssystem zu unterhalten. Zum Schutz seiner 1,1 Millionen Hektar Wald ist in Brandenburg deshalb seit 2002 das kameragestützte Waldbrand-Früherkennungssystem „Fire Watch“ im Einsatz.  Bis 2001 beobachteten Waldarbeiter die Brandenburger Wälder aus 133 Feuerwachtürmen. Die Überwachung des Waldes erfolgte mit dem Fernglas. Waldbrände wurden mit Hilfe einer Peilscheibe geortet und per Telefon oder Funk weitergemeldet. Bereits seit Mitte der neunziger Jahre zeichnete es sich ab, dass diese Form der Waldbrandüberwachung nicht mehr zeitgemäß war. Viele Feuerwachtürme waren außerdem sanierungsbedürftig. Die Hitze in den Kanzeln der Türme, fehlende sanitäre Einrichtungen, unzählige Treppenstufen machten die Arbeit für die Waldarbeiter unzumutbar. 1997 begann das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt gemeinsam mit den Forstleuten neue Methoden zu entwickeln. So gab es zunächst die Idee, den Wald mit Satelliten oder Infrarot zu überwachen. Nachdem diese Techniken nicht zum Erfolg führten, setzten sie auf optische Sensoren. Im Jahr 2000 gingen die ersten Kameras des Systems „Fire Watch“ in die Erprobungsphase.

 

Das System “Fire Watch”

 

Ein Sensor scannt kontinuierlich die Waldgebiete im 360°-Panorama. Für eine Umdrehung benötigt die Kamera sechs Minuten. Mit einer speziellen Bildbearbeitungssoftware erfolgt ein Abgleich von bis zu 18.000 Grauwerten. Die Daten werden in Echtzeit an eine Waldbrandzentrale übermittelt. Dort ermittelt der Rechner automatisch, ob eine kritische Situation (Rauchentwicklung) vorliegt. Mitarbeiter des Landesbetriebs Forst Brandenburg (LFB) werten die Bilder aus und sie lösen sofort Alarm aus, wenn ein Brand erkannt wird. Zeitgleich wird auf einem zweiten Monitor der genaue Brandort topografisch angezeigt. An jedem Arbeitsplatz werden 5 bis 6 optische Sensoren überwacht. Gegenwärtig hat der LFB in 6 Waldbrandzentralen 109 Kameras im Einsatz.

 

Richtiges Verhalten im Wald:

  • Es gilt absolutes Feuerverbot. Kein Grillen oder Lagerfeuer im Wald oder in Waldnähe, auch nicht an Waldseeufern! Hier gilt der Paragraph 23 des Waldgesetzes.

  • Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot. Keine Zigaretten wegwerfen, auch nicht bei Fahrten über öffentliche Straßen durch den Wald!

  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei. Diese sind Zufahrten für die Feuerwehr. Das Auto nicht auf trockenem Gras und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen

  • Von Waldsperrungen bei hoher Brand- gefahr macht die untere Forstbehörde nur im Ausnahmefall Gebrauch.

  • Und wenn es brennt melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).

  • Wichtige Informationen dabei: Wo brennt es? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Von wo melden Sie den Brand?