Damit das Auftauen der eingefrorenen Wasserleitung klappt...
In den Wintermonaten steigen die Einsatzzahlen der Feuerwehren im Bereich der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung in Bezug auf Wasserschäden. Denn wenn's draußen kalt ist, wird natürlich drinnen mehr geheizt. Und somit steigt die Brandgefahr! Beim Auftauen Vorsicht walten lassen, sonst kann aus dem Frostschaden ein Brandschaden werden. Geräte mit offener Flamme dürfen überhaupt nicht eingesetzt werden. Um einen Feuerschaden zu vermeiden, übernehmen Versicherungen unter Umständen die Kosten für das Auftauen durch Fachleute. Freiliegende Wasserleitungen in unbeheizten Räumen und vor allem dann, wenn sie nahe bei unverschlossenen Öffnungen vorbeiführen, frieren bei starkem Frost ein. Wenn Heizungsrohre oder Wasserleitungen eingefroren sind, muss als erstes die Zuleitung abgesperrt werden, da der Frost bereits zu Beschädigungen geführt haben kann. Der entstandene Eispfropf verhindert nicht nur den Wasserdurchfluss sondern kann auch das Rohr sprengen. Wenn die Leitung dann wieder auftaut, fließt das Wasser ungehindert aus.
Beachten Sie:
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